Insolvenzschutz / Niederländischer Garantiefonds: SGR

Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR)
Aufgrund der EU-Richtlinie 2015/2302 ist ein Reiseveranstalter verpflichtet, die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten,
vorgeschriebene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Betreiber, falls er aus Gründen der monetären Unfähigkeit oder der
Zahlungsunfähigkeit, Nichterfüllung oder Nicht-Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, und zwar entweder
diese Verpflichtungen auf einen Dritten übertragen werden oder der Preis der Reise zurückgezahlt wird oder, wenn die Reise
teilweise stattgefunden hat, wird ein anteiliger Teil des Preises zurückgezahlt. Gegebenenfalls kümmert  sich der Betreiber auch um die Rückführung des Kunden und der Gäste.

Eurosail Reisen / Kanalkreuzfahrten Holland b.v. hat die Risiken der Insolvenz gegenüber ihren Kunden durch die Teilnahme an der
Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR), Postbus 4040, 3006 AA Rotterdam, Niederlande,
Telefon +31 33 7630717, https://www.sgr.nl/ . Sie können dies unter www.sgr.nl (http://www.sgr.nl/) überprüfen. Darin aufgeführte Feiertage
Website sind durch die Garantie der SGR im Rahmen des SGR-Garantieprogramms abgedeckt. Unter
SGR-Garantie, erhalten die Verbraucher ihren vorausbezahlten Reisepreis zurück, wenn Channel Cruises Holland
aufgrund finanzieller Unfähigkeit nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Soweit die Vereinbarung
beinhaltet den Transport und das Ziel ist bereits erreicht, die Rückfahrt wird organisiert.